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Wer seine Anlage noch bis zum 31. März montiert, ist steuerbefreit

Die steuerliche Begünstigung für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp wird bald abgeschafft. Ein Beschluss des Nationalrats sieht vor, dass ab April der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 Prozent gilt. Überraschend bleibt jedoch eine kurze Übergangsfrist, die bestimmten Installationen noch die Steuerfreiheit ermöglicht. Branchenvertreter kritisieren das abrupte Ende der Regelung und fordern stabile Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

Seit der Nationalratssitzung von letzter Woche ist es fix: Die Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen bis maximal 35 Kilowatt-Peak gehört bald der Vergangenheit an. Der Beschluss ist Teil des Regierungsprogrammes von ÖVP, SPÖ und NEOS, um Kosten einzusparen und ein Defizitverfahren der EU zu verhindern. Anders als zuerst kommuniziert, bleibt jedoch noch eine sehr kurze Übergangsfrist bestehen.