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VfGH kippt PV-Verbot in Schutzzone in St. Pölten

Wer etwas für die Energiewende tun will, verdient Rückenwind – nicht Gegenwind vom Amt.

In St. Pölten wurde einer Hauseigentümerin die Installation einer Photovoltaikanlage am eigenen Dach innerhalb einer Schutzzone von der Baubehörde verboten, weil man die Paneele von der Straße aus sehen kann. Ein pauschales Verbot, ohne Einzelfallprüfung, ohne sachliche Begründung. Die Hauseigentümerin hat sich dagegen gewehrt. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Michaela Krömer und CLAW – Initiative für Klimarecht ging der Fall bis zum Verfassungsgerichtshof und wurde gewonnen.
 
Während steigende Energiepreise und politische Programme den Ausbau erneuerbarer Energie vorantreiben sollen, bremsen lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Ausbau. Mit der Entscheidung des VfGH beginnt dieses System nun zu kippen.