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Verbot einer Photovoltaik-Anlage in St. Pölten nun auch vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben

Das von der niederösterreichischen Landeshauptstadt ausgesprochene Verbot einer von öffentlichem Grund aus einsehbaren Photovoltaik-Anlage war bereits vom Verfassungsgerichtshof für unrechtmäßig erklärt worden. Das Verwaltungsgericht hat die Angelegenheit nun an die Behörden zurücküberwiesen.

Die Verwaltung von St. Pölten muss den Antrag zum Bau einer Photovoltaik-Anlage in einer sogenannten Schutzzone neu prüfen und dabei deutlich anders verfahren als zuvor. Dies ist das zentrale Ergebnis eines Rechtsstreits, der im Juli 2023 seinen Anfang nahm und dem unter anderem vom Bundesverband Photovoltaic & Battery Austria (PV&B Austria) einige Bedeutung für vergleichbare Fälle im ganzen Land zugesprochen wird. Ob die umstrittene Anlage nun wie geplant gebaut werden kann, ist damit allerdings nicht entschieden.

Vor rund drei Jahren hatte eine Antragstellerin wegen der geplanten Photovoltaik-Installation dem Magistrat der Stadt St. Pölten angezeigt, dass ein Teil dieser Anlage von öffentlichem Grund aus einsehbar wäre. Der Antrag auf entsprechende Prüfung endete mit einer Abfolge von Bescheiden, Widersprüchen und schließlich einem Prozess vor dem Landesverwaltungsgericht, das sich dann an den Verfassungsgerichtshof wandte.