pv-strom verkaufen

PLATTFORM FÜR ÜBERSCHUSS-EINSPEISER

Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick jener Energieversorgungsunternehmen, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen (zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG, die den Marktpreis zahlt).

Hinweis: Gelistet sind nur Mitglieder von PV&B Austria.

Bei der Wahl des passenden Energieversorgers/Stromabnehmers ist es immer auch wichtig den Strombezugspreis des jeweiligen Versorgers zu kennen, um einen vollständigen Vergleich zu erhalten. Die meisten Energieversorger/Stromabnehmer nehmen den PV-Stromüberschuss nur dann ab, wenn auch im Gegenzug der restliche Strom (zur Deckung des restlichen Strombedarfs) vom entsprechenden Energieversorger/Stromabnehmer bezogen wird.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Energieversorgers/Stromabnehmers auch u. a. auf folgende Vertragsdetails:

  • Kündigungsfristen,
  • einspeisbare PV-Strommenge,
  • etwaige Grundgebühr (bspw. monatlich),
  • etwaigen Kostenbeteiligung für die Ausgleichsenergie (fällt an bei Abweichungen zwischen prognostizierter Einspeisung und tatsächlicher Einspeisung).


Bitte nehmen Sie bei Interesse gleich direkt mit dem Energieversorger/Stromabnehmer Kontakt auf.
Durch Klick auf den jeweiligen Firmennamen erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Unternehmen bzw. deren Abnahmetarife für überschüssigen PV-Strom.

Der Tarifkalkulator der E-Control (österr. Regulierungsbehörde für Gas und Strom) erstellt für Sie mit wenigen Klicks einen vollständigen Vergleich aller für Sie in Frage kommenden Strom- und Gasangebote. Zusätzlich können Sie unter „Überschusseinspeisung (PV)“ als Betreiber*in einer privaten PV-Anlage Ihre Überschusseinspeisung mit in den Vergleich aufnehmen, um zu sehen welcher Stromanbieter für Bezug und Einspeisung für Sie am geeignetsten bzw. verfügbar wäre.

Abnahmetarife für Überschussstrom

PV Highlight Gruen RGB 2 | Photovoltaic & Battery Österreich
Abnahmetarif (Cent/kWh)
10,92 ct (Marktpreis Q3/2026)
Anpassungshäufigkeit
monatlich
Spezielle Bedingungen

PV-Strom wird zu diesem Marktpreis abgenommen, wobei dieser monatlich um bis zu 40 % reduziert sein kann, wenn der Spot-Marktpreis (Preis für kurzfristig lieferbaren Strom) unter dem vierteljährlichen Marktpreis der OeMAG liegt;

Der dadurch ermittelte monatliche Preis wird nachträglich, für das abgelaufene Monat, festgelegt und ist hier abrufbar www.www.oem-ag.at/marktpreis; etwaige Ausgleichsenergiekosten werden abgezogen.

Strombezug von OeMAG NICHT möglich;

Max. PV-Anlagengröße: 500 kWp
Keine Grundgebühr

Kontakt
Tel.: +43 (0) 5 / 787 66 10
Abnahmetarif (Cent/kWh)
pro kWh netto lt. EPEX SPOT AT
Anpassungshäufigkeit
bei Bedarf
Spezielle Bedingungen

Sonnenstromerzeuger muss auch Kunde der TullnEnergie sein.

Max. PV-Anlagengröße: 50 kWp;

Handlingfee: 1,86 ct brutto / gelieferter kWh

Grundgebühr: 5,40 ct brutto pro Monat

Kontakt
Tel.: +43 (0) 2272 / 690 060
Abnahmetarif (Cent/kWh)
8,989 ct
Anpassungshäufigkeit
Monatlich
Spezielle Bedingungen

Grundgebühr: 4,79 Euro/Monat

Keine zusätzliche Grundgebühr für PV-Zählpunkte in Kombination mit unseren anderen Tarifen.

Kombinierbar mit unserem stündlich dynamischen Bezugstarif HOURLY (z. B. für Elektroautos/Wärmepumpen) und monatlichen Bezugstarif MONTHLY.

Kontakt
Tel.: +43 (0) 1 / 386 5050

Stand 01.07.2026

Abnahmetarif (Cent/kWh)
8,442 im Q3/2026 ("Marktpreis 3/2026"*0,75 Cent +0,25 Cent)
Anpassungshäufigkeit
Quartalsweise mit dem Marktpreis § 41 Abs. 1 ÖSG 2012; in Q2&Q3 0,75*Marktpreis; in Q1&Q4 1*Marktpreise als Grundlage
Spezielle Bedingungen

Mitglied in der Bürgerenergiegemeinschaft Conversium BEG.

Einmalige Beitrittsgebühr: 50,00 Euro (exkl. USt.)
Grundgebühr: 0,00 Euro
Max. PV-Anlagengröße: KEINE (Staffelung beim Einspeisetarif: bis 50 kWp; bis 500 kWp; größer 500 kWp)

Es wird nur so viel Energie abgenommen, wie von der Gemeinschaft verbraucht wird.

Sie können auch Energie aus der Gemeinschaft beziehen!
Je mehr Verbraucher in der Gemeinschaft sind, desto mehr Energie können Sie als Erzeuger auch an die Gemeinschaft liefern.

Abnahmevertrag mit einem Energieversorger, OeMAG, etc. weiterhin benötigt.

Einspeisung (Producer) oder Bezug (Consumer), aber auch Einspeisung UND Bezug aus Energiegemeinschaft (Prosumer) möglich.

Auch größere Anlagen (es gibt keine echte Obergrenze) und andere Quellen (Wasser, Wind, Biomasse) können einspeisen.

Bis 500 kWp bekommen Sie garantiert gleich viel oder mehr Vergütung als bei der OeMAG.

Auch Strombezug möglich.
Maximaler Netto-Arbeitspreis 9,692 Cent/kWh (im Q3/2026)

Kontakt
Thomas Dienstl
Tel.: +43 (0) 1 / 439 001 033 33

E-Werk Gösting

Stromversorgungs GmbH

Stand 10.02.2026

Abnahmetarif (Cent/kWh)

Franz PV-Überschussenergie 2.0:
6,00 c/kWh für die ersten 1.000 kWh
4,00 c/kWh ab 1.001 kWh

Franz PV-Kombi 3.0:

60% des nach diesem Tarif für den Strombezug geltenden Energiepreis netto derzeit 9,00 c/kWh bis 1.000 kWh

30% des nach diesem Tarif für den Strombezug geltenden Energiepreis netto derzeit 4,50 Cent/kWh ab 1.001 kWh

Anpassungshäufigkeit
bei Bedarf
Spezielle Bedingungen

Grundgebühr: 2,50 Euro/Monat (exkl. USt.)

PV-Anlagengröße: 0,80 bis 25 kWp (bei größeren Anlagen wird der Preis individuell berechnet)

– verfügbar für Endkund*innen mit jährlichem Strombezug bis 100.000 kWh (am gleichen Anschlusspunkt der PV-Anlage mit bis zu 25 kWp Leistung)

– die vom Kunden eingespeiste Energie übersteigt nicht den Verbrauch (Verbrauch ≤ 100 % der Einspeisung)

Kontakt
Tel.: +43 (0) 316 / 60 77

Stand 01.04.2025

Abnahmetarif (Cent/kWh)
6 ct
Anpassungshäufigkeit
bei Bedarf
Spezielle Bedingungen

Durchschnittlicher Preis (Communitypreis und Restenergieeinspeisung) liegt bei ca. 9,4 Cent.

Grundgebühr: 6,99 Euro/Monat (inkl. Ust.)

Kontakt
Tel.: +43 (0) 2953 / 201 02 00 00

Stand 29.01.2026

Abnahmetarif (Cent/kWh)
Referenzmarktwert abzgl. Abwicklungsgebühr
Anpassungshäufigkeit
monatlich
Spezielle Bedingungen

Für Privatkunden in Österreich mit aufrechtem Energieliefervertrag der Energie Steiermark Kunden GmbH, ausschließlich für die Abnahme von Überschussenergie (keine Volleinspeisung)

Max. PV-Anlagengröße: 50 kWp

Keine Grundgebühr

Kontakt
Tel.: +43 (0) 800 / 73 53 28
Spezielle Bedingungen

Von NATURKRAFT wird für die Abnahme der Einspeisung in das öffentliche Netz ein Grundpreis in der Höhe von 6,00 Euro pro Monat (exkl. 20 % USt.) an den Ökostromanlagenbetreiber verrechnet.

Für Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von maximal 50 kWp.

Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung über 1.000 kWp bieten wir gerne individuelle Lösungen an. Besuchen Sie unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.

Grundgebühr: 6,00 Euro pro Monat

Kontakt
Naturkraft Serviceteam
Tel.: +43 (0) 800 / 400 448

Stand 04.02.2026

Abnahmetarif (Cent/kWh)
Anpassungshäufigkeit
viertelstündlich
Spezielle Bedingungen

Preisformel zur Berechnung:
Arbeitspreis Energie viertelstündlich = (EPEX SPOT AT Day-Ahead – Abwicklungsgebühr exkl. USt.)

Abwicklungsgebühr: 2 Cent/kWh exkl. USt.

Direkt online abschließbar

Max. PV-Anlagengröße: 300 kWp

Grundgebühr: keine

Kontakt
Thomas Hörmann-Kisling

Tel.: +43 (0) 5 / 0575 555
Abnahmetarif (Cent/kWh)
bis zu 9,00 ct

Für PV-Anlagen über 300.000 kWh/Jahr je Zählpunkt: individuelles Angebot auf Anfrage
Anpassungshäufigkeit
Direktpreis: jährlich

Basispreis: monatlich
Spezielle Bedingungen

Jetzt Freund:innen und Bekannte zum Strombezug aus Deiner Anlage einladen und von fairen Preisen profitieren!

In die monatlichen Verkaufserlöse fließen zwei Preiskomponenten ein. 

Die Zusammensetzung ist abhängig davon, wie viel des produzierten Stroms direkt von Stromkund:innen des OurPower-Marktplatzes bezogen wurde (vergütet mit dem Direktpreis) und wie viel Strom nicht von der OurPower-Community verbraucht wurde und somit im Großhandel vermarktet wird (vergütet mit dem Basispreis).

Das Verkaufen von Strom über den Marktplatz ist ein Angebot für Genossenschaftsmitglieder, bereits ab einem Genossenschaftsanteil à 100 Euro möglich. Grundgebühr: 4,80 Euro pro Monat (inkl. 20 % USt)
Kontakt
Christoph Weiß

Tel.: +43 (0) 660 / 100 90 42

Stand 17.03.2025

Abnahmetarif (Cent/kWh)
Virtuelle Speicherung des Überschusses
Anpassungshäufigkeit
monatlich
Spezielle Bedingungen

Virtueller Speicher:
Der überschüssige Strom wird virtuell zwischengespeichert und kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Der virtuelle Speicher ist uneingeschränkt für Zählpunkte in ganz Österreich verfügbar und hat eine unbegrenzte Speicherkapazität. Der Überschuss kann auch unkompliziert mit anderen geteilt werden.

Keine Bindung

Grundgebühr: 17 Cent pro Zählpunkt pro Tag

Kontakt
schlau-pv Serviceteam

Tel.: +43 (0) 7 / 32 931 691
Abnahmetarif (Cent/kWh)
stündlicher Preis von der Strombörse EPEX Spot
Anpassungshäufigkeit
stündlich aktueller Marktpreis
Spezielle Bedingungen

Strombezug bei Spotty NICHT erforderlich;

 

Keine Bindung

Stand 01.07.2024

Abnahmetarif (Cent/kWh)

5,00 ct

Anpassungshäufigkeit
bei Bedarf
Spezielle Bedingungen

Nur im Netz der Stadtwerke Kapfenberg GmbH

Strombezug Stadtwerke Kapfenberg (Ökostrom)
12 Monate Bindung

Grundgebühr: 2,50 Euro/Monat (entfällt im Netz der Stadtwerke Kapfenberg GmbH)

Max. PV-Anlagengröße: 20 kWp (darüber auf Anfrage)

Abnahmetarif (Cent/kWh)
Anpassungshäufigkeit
monatlich
Spezielle Bedingungen

Servicepauschale: 3,59 Euro (inkl. USt.)/Monat

Max. PV-Anlagengröße: 50 kWp (darüber auf Anfrage)

Kontakt
Tel.: +43 (0) 800 / 21 02 10
Abnahmetarif (Cent/kWh)
6,66 Cent
Anpassungshäufigkeit
bis Ende 2024 fixiert
Spezielle Bedingungen

Strombezug von Wels Strom (VOLTINO)

Servicepauschale: 2,00 Euro/Monat (inkl. USt.)

Max. PV-Anlagengröße: 10 kWp

Kontakt
Tel.: +43 (0) 0800 / 0123 00

Stand 01.11.2025

Abnahmetarif (Cent/kWh)
7,8442 ct
Anpassungshäufigkeit
monatlich
Spezielle Bedingungen

Strombezug von Wien Energie

keine Grundgebühr

max. Anlagengröße 25 kWp

nur Überschusseinspeisung (keine Volleinspeisung)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Alternativ können Sie Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom auch im Rahmen einer Energiegemeinschaft verkaufen. Über die Plattform “Strom verbindet” können Sie ganz schnell und kostenfrei eine Energiegemeinschaft finden: www.stromverbindet.energiegemeinschaften.gv.at