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Spezialsteuer für Stromerzeuger wackelt: Droht ein Millionenloch im Budget?

Ein Prüfbeschluss des Verfassungsgerichtshofs sorgt für Unruhe in der Regierung. Die Höchstrichter hegen massive Bedenken gegen die Sondersteuer für Stromerzeuger. Sollte die Abgabe fallen, droht der Budgetsanierung ein herber Rückschlag.

Es ist ein Blitzschlag, auf den der Donner folgen könnte. Bis jetzt hat nur kaum jemand hingesehen oder hingehört. Der Blitz vom Verfassungsgerichtshof könnte ein ordentliches Loch in die Budgetpläne der Koalition reißen. Das wäre dann der Donner. Worum es geht: Im Juli hat das Höchstgericht ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, das es in sich hat.

Ein Energieunternehmen hatte sich an die Richter gewandt, um einen Steuerbescheid zu bekämpfen. Die Beschwerde richtet sich gegen die gesetzliche Grundlage hinter dem ausgestellten Bescheid, den Energiekrisenbeitrag-Strom. Hinter diesem etwas sperrigen Namen verbirgt sich eine Sonderabgabe, die vor allem Erzeuger erneuerbarer Energien trifft. Die Abgabe wurde zum ersten Mal in der Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 eingeführt, damals noch von der schwarz-grünen Koalition. Die aktuelle Regierung hat diesen Energiekrisenbeitrag im vergangenen Jahr erhöht und die Einhebung bis inklusive 2029 verlängert. Mit dem Sonderbeitrag sollten gewisse Stromerzeuger, also etwa Betreiber von Wasserkraftwerken, großen PV-Parks und Windkraftanlagen, einen zusätzlichen Budgetbeitrag leisten.