Mit unserer neuen Informationsoffensive möchten wir PV-Anlagenbetreiber*innen bei der Rückforderung von zu viel bezahltem Netzzutrittsentgelt unterstützen
Wie bereits bekannt, nimmt der Netzbetreiber derzeit keine Rücksicht auf Netzzutrittskosten, die für die Herstellung des Strombezugs bereits bezahlt worden sind. Betroffene Anlagenbetreiber*innen werden dadurch doppelt zur Kasse gebeten, wenn eine PV-Anlage zur Einspeisung (ab 20 kW) angeschlossen oder vergrößert wird.
Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Verbandes rechtlich unzulässig. Die E-Control, das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien bestätigten diese Rechtsansicht bereits. Unsere Informationsoffensive bietet daher eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, FAQs sowie die Möglichkeit über ein Kontaktformular rechtliche Unterstützung von drei ausgewählten Kanzleien einzuholen, um zu Unrecht gezahltes Netzzutrittsentgelt zurückzufordern.
EINE INITIATIVE VON
MIT UNTERSTÜTZUNG VON