Beginnend mit 1. Jänner 2027 sind verpflichtend PV-Anlagen, Solarthermieanlagen oder PVT-Hybridkollektoren auf allen Gebäuden umzusetzen – zunächst nur auf neuen Gebäuden – ab 2028 auch auf Bestandsgebäuden.
Die rechtliche Grundlage für das Solargebot ist Artikel 10 der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), deren Inhalte durch die OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz auf nationaler Ebene übernommen werden. In einer Publikation des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus werden die wesentlichen Inhalte der OIB 6 zusammengefasst.
Das Solargebot gilt für folgende Gebäude ab den angeführten Fristen, wenn die Umsetzung von PV-Anlagen technisch geeignet sowie wirtschaftlich und funktional realisierbar sind.
Die mindestens erforderliche PV-Modulleistung ergibt sich aus dem Verhältnis der konditionierten Brutto-Grundfläche BGF zur 150-fachen charakteristischen Länge ℓc des Gebäudes.
Die charakteristische Länge ℓc eines Gebäudes ist ein Maß für ihre Kompaktheit und ergibt sich aus dem Verhältnis des konditionierten Bruttovolumens V und der Fläche der thermischen Gebäudehülle A.
Je größer die charakteristische Länge ℓc, desto kompakter ist das Gebäude.
Kompakte Gebäude weisen im Allgemeinen geringere Wärmeverluste über die Gebäudehülle auf und besitzen daher meist eine günstigere Energiebilanz.
Auf ab 1. Jänner 2030 neu errichteten Parkplätzen mit mindestens drei überdachten PKW-Stellplätzen ist eine PV-Anlage zu errichten.
Die Leistung hängt von der Anzahl der Stellplätze n ab, wobei für jeden Stellplatz 1 kWp umgesetzt werden muss.
Bei einem mehrgeschossigen Parkplätzen ist das Stockwerk bzw. die Ebene heranzuziehen, auf dem sich die meisten Stellplätze nmax befinden.
Die EU sieht im Gebäudesektor einen zentralen Hebel zur Erreichung der Klima- und Energieziele, da Gebäude rund 40 % des Endenergieverbrauchs und 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen verursachen. Vor allem die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Heizbereich macht aus Sicht der EU eine rasche Dekarbonisierung und Elektrifizierung des Gebäudesektors erforderlich.
Daher sollen Energieeffizienzmaßnahmen und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien – insbesondere Solarenergie – deutlich ausgebaut werden. Die EU sieht vor, dass neue Gebäude künftig „solartauglich“ errichtet werden, um die Installation von Solaranlagen technisch und wirtschaftlich zu erleichtern. Zusätzlich sollen auf neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf bestehenden Nichtwohngebäuden verstärkt Solaranlagen installiert werden. Damit sollen Treibhausgasemissionen reduziert, die Energieversorgungssicherheit gestärkt, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert sowie Energiekosten langfristig gesenkt werden.