Die Koalition startet einen neuen Anlauf, um sich auf das Strommarktgesetz zu einigen. Die Ausnahmen bei Netzentgelten für PV-Anlagenbesitzer nehmen Gestalt an.
Nach der Darstellung von Kanzler Christian Stocker ist es “die größte Energiereform” seit zwei Jahrzehnten, die von der Koalition ausgearbeitet wurde. Und tatsächlich soll das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz viele Neuerungen für das heimische Energie-Betriebssystem bringen. Doch wie bei jeder großen Reform gestaltet sich die Umsetzung des Projekts schwierig: Ein erster Gesetzesentwurf wurde zwar vom ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium im Juli an den Nationalrat übermittelt. Die heftige Kritik am Vorhaben sorgte dafür, dass prompt nach Begutachtung eine Überarbeitung angekündigt wurde. Stein des Anstoßes war insbesondere, dass künftig die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen für die Einspeisung von Strom zahlen sollen.
Die Überarbeitung des Vorschlags nimmt nun langsam Gestalt an. In den Bundesländern kursiert ein neuer Gesetzesentwurf mit Handschrift des Wirtschaftsministeriums. Dieser sieht einerseits Ausnahmen von der Einspeisegebühr für PV-Anlagen-Besitzer vor, was die Wogen etwas glätten dürfte. Zugleich sind für größere Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger deutlich höhere Netzanschlussentgelte vorgesehen, was für Wirbel, insbesondere bei Windkraftanlagenbetreibern sorgen dürfte. Für den Anschluss eines Windrads ans Netz könnten Netzzutrittsgebühren ums Zwei- bis Dreifache steigen.