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Urteil des Obersten Gerichtshofs bezüglich Netzzutrittsentgelt für PV-Anlagen

Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.

Ein Unternehmen errichtete auf seinem Betriebsgelände 2 PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 16.000 kW und schloss diese an einen bestehenden – bisher nur für den Strombezug verwendeten – Netzanschluss an.

Der Netzbetreiber begehrte dafür die Zahlung eines Netzzutrittsentgelts.

Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte diese Entscheidungen. Durch die Einspeisung elektrischer Energie entstehen zwar in der Regel auch zusätzliche Kosten auf (in der Regel mehreren) Netzebenen, insbesondere zur Schaffung der erforderlichen Netzkapazitäten für den zusätzlich eingespeisten Strom. Der Gesetzgeber hat sich aber dafür entschieden, dass diese Kosten nicht (anteilig) von den jeweiligen Stromeinspeisern getragen werden sollen, sondern – über das Netzbereitstellungsentgelt und das Netznutzungsentgelt – von den Stromentnehmern. Daran hat sich auch durch das Gesetzespaket zum Ausbau erneuerbarer Energie nichts geändert.

fordern sie mit uns ihr geld zurück

Mit unserer Informationsoffensive möchten wir PV-Anlagenbetreiber*innen bei der Rückforderung von zu viel bezahltem Netzzutrittsentgelt unterstützen.

Der Netzbetreiber nimmt derzeit keine Rücksicht auf Netzzutrittskosten, die für die Herstellung des Strombezugs bereits bezahlt worden sind. Betroffene Anlagenbetreiber*innen werden dadurch doppelt zur Kasse gebeten, wenn eine PV-Anlage zur Einspeisung (ab 20 kW) angeschlossen oder vergrößert wird.

Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Verbandes rechtlich unzulässig. Die E-Control, das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien bestätigten diese Rechtsansicht bereits. Nun gelangte auch der Oberste Gerichtshof (s. OGH-Urteil vom 25.09.2024 oben) zur selben Entscheidung.

Unsere Informationsoffensive bietet daher die Möglichkeit über ein Kontaktformular rechtliche Unterstützung von drei ausgewählten Kanzleien einzuholen, um zu Unrecht gezahltes Netzzutrittsentgelt zurückzufordern.

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