PV-Module fallen in den Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und unterliegen dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung”. Sie gelten als Gewerbegeräte, auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Gemeinsam mit der Bundesinnung und der Landesinnung NÖ für Elektrotechniker sowie der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle haben wir dazu ein Merkblatt erstellt.
Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PV-Module zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/Händler/befugte Gewerbetreibende (insb. Elektrotechniker), die aus dem Ausland PV-Module beziehen und in Österreich vertreiben.