Am 15.10. wurde im Nationalrat die Verlängerung der aktuell gültigen EAG-Förderverordnungen (Investitionszuschuss & Marktprämie) mit Zweidrittelmehrheit (dank Zustimmung Der Grünen) beschlossen. Diese Verlängerung gilt so lange, bis neue Verordnungen erlassen werden.
Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, da er bereits vor Jahreswechsel für Planungssicherheit sorgt sowie kontinuierliche Projektumsetzung, Beratung und Verkauf ermöglicht.
Folgende Förderbedingungen gelten 2026, solange keine neue Verordnung erlassen wird:
EAG-Investitionszuschuss:
- Fördersätze, -kategorien und -kriterien bleiben unverändert zur aktuell gültigen Verordnung
- Fördercalls & Gesamtbudget:
- 23. April – 11. Mai 2026 | 28 Mio. Euro
- 16. Juni – 30. Juni 2026 | 12 Mio. Euro
- 8. Oktober – 22. Oktober 2026 | 20 Mio. Euro
EAG-Marktprämie:
- Höchstmöglich anzulegender Wert und Förderkriterien bleiben unverändert zur aktuell gültigen Verordnung
- 175.000 kWp Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin
- Gebotstermine:
- 17. März 2026
- 11. Juni 2026
- 24. September 2026
- 10. Dezember 2026
Diese Informationen und die dazugehörigen Verordnungen finden Sie in Kürze auch auf unserer Website. Nähere Infos zum Nationalratsbeschluss: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251015_OTS0200/nationalrat-gibt-gruenes-licht-fuer-entlastung-der-industrie-bei-stromkosten