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Kommentar zu VfGH kippt Totalverbot für sichtbare Photovoltaik in St. Pölten

Im Gastblogbeitrag für Der Standard schreibt Florian Graber (CLAW), dass der Verfassungsgerichtshof das absolute Verbot sichtbarer Photovoltaikanlagen im Bebauungsplan der Stadt St. Pölten als gesetzwidrig aufgehoben hat. Das Erkenntnis zeigt, dass lokale Regelungen dem Klimaschutz aktiv im Weg stehen können, solchen Regelungen aber (verfassungs)rechtliche Grenzen gesetzt sind.

Wer in Österreich eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach errichten möchte, denkt vielleicht an finanzielle und bürokratische Hürden, an Netzanmeldungen oder Förderbedingungen. Dass der entscheidende Widerstand aus dem Bebauungsplan der eigenen Gemeinde kommen könnte, werden die wenigsten erwarten. Genau dieses Hindernis stellte sich aber für eine Hauseigentümerin in der Innenstadt von St. Pölten in Form eines Absolut-Verbots der Errichtung von PV-Anlagen auf vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Dachflächen. Frei nach dem Motto: Energiewende ja, aber bitte unsichtbar. Der VfGH hob dieses Verbot nun als gesetzwidrig auf.