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Erneuerbaren Ausbau: Keine Eile bei der Beschleunigung

Ein Hochspannungsmast im Hintergrund mit Solarpaneelen im Vordergrund bei Sonnenuntergang.

Die Regierung will endlich das Gesetz für den schnelleren Ausbau von erneuerbarer Energie auf den Weg bringen. Die Bundesländer sind weiter säumig bei den Ausbauzonen.

Eigentlich müsste die Erneuerbaren-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) seit 2025 auf nationaler Ebene umgesetzt sein. Damit will die EU den Ausbau erneuerbarer Energiequellen rascher vorantreiben. Österreich ist säumig. Nun ist der Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) – die Begutachtung war bereits vorigen Herbst – in der Endabstimmung in der Dreierkoalition. Laut Wirtschaftsministerium soll der Vorschlag „in den nächsten Wochen“ in den Ministerrat gebracht werden.

Im Kern geht es um schnellere Genehmigungsverfahren. Und es geht um spezielle Ausbauzonen, in denen Windparks, große Photovoltaikanlagen und Netzinfrastruktur bevorzugt errichtet werden können. Zuständig sind die Bundesländer, und zwar bis 21. Februar 2026. Das wird sich aber nicht ausgehen, wie ein Rundruf der APA zeigt. Strittig ist insbesondere Windkraft, die Österreich im saisonalen Energiemix dringend benötigt.