Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.
Förderfähig sind:
PV-Anlagen werden je installiertem kWp, Stromspeicher je kWh Speicherkapazität gefördert – jeweils zu einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh). Die Höhe des Investitionszuschusses ist jedoch allgemein auf max. 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten begrenzt.
Förderanträge sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) ausschließlich über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) einzureichen. Vor Förderantragstellung darf mit der Errichtung der PV-Anlage (und des Stromspeichers) grundsätzlich bereits begonnen werden. Der “Beginn der Arbeiten” darf jedoch nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Des Weiteren darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung eines Förderantrags die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein.
Bitte beachten Sie: Die Ticketziehung ist nur am 1. Tag des Fördercalls (ab 17:00 Uhr) möglich. Haben Sie ein Ticket gezogen, muss die Antragseinreichung bis zum Ende des Fördercalls, in dem ein Ticket gezogen wurde, erfolgen. Ansonsten verfällt das Ticket. Sollten Sie am 1. Tag des Fördercalls kein Ticket gezogen haben, können Sie trotzdem im EAG-Portal ein Projekt erfassen und dieses während des geöffneten Fördercalls einreichen. Besser gereiht sind jedoch stets jene Anträge (Kategorie A und B), die an ein gezogenes Ticket gekoppelt sind.
Die Höhe des Investitionszuschusses ist allgemein auf maximal 30 % der förderfähigen (Netto-)Kosten begrenzt (Kostenkriterium).
Fördersätze 2026 (Leistungskriterium):
| Kategorie A | 150 €/kWp | fixer Fördersatz; |
| Kategorie B | 140 €/kWp | |
| Kategorie C | 130 €/kWp (maximal)* | max. möglicher Fördersatz (Obergrenze); zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz) erforderlich; Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung |
| Kategorie D | 120 €/kWp (maximal)* |
| Stromspeicher | 150 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) | fixer Fördersatz; Reihung ist an eingereichte PV-Anlage gekoppelt |
* Reihung der Förderanträge nach zwingend anzugebendem Förderbedarf/kWp. D.h.: Angabe des max. Förderbedarfs oder geringer im Zuge der Förderantragstellung
Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
Haben Sie ein Ticket gezogen, wird der Zeitpunkt der Ticketziehung als Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen. Das Ticket wird anhand des Einspeisezählpunkts Ihrem Projekt zugeordnet, achten Sie daher auf übereinstimmende Angaben. Sollten Sie am 1. Tag des Fördercalls kein Ticket gezogen haben, können Sie trotzdem im EAG-Portal ein Projekt erstellen und dieses zur Förderung einreichen. Als Einreichzeitpunkt gilt dann der tatsächliche Zeitpunkt der Antragstellung.
Wichtig: Die Antragstellung muss bis zum Ende des Fördercalls, in dem ein Ticket gezogen wurde, erfolgen. Ansonsten verfällt das Ticket.
Förderbedarf: Hier ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro/kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz gemäß EAG-IZV) einzugeben. Achtung: Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden!
Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Für die Einstufung in die jeweiligen Förderkategorien ist die beantragte Leistung (in kWp/kWh) maßgeblich.
Fördercall-Termine für alle Kategorien (A-D) 2026:
Innovative PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag von 30 % auf den Fördersatz. Als innovative PV-Anlagen zählen (§ 6 Abs. 5 EAG-IZV):
ACHTUNG: Für innovative PV-Anlagen ist die Höhe des Investitionszuschusses mit maximal 65 % der förderfähigen (Netto-)Kosten für kleine Unternehmen, 55 % für mittlere Unternehmen und 45 % für große Unternehmen begrenzt.
Hinweis für Hersteller: Die EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) wird eine „White List“ mit Komponenten erstellen, die die Kriterien für den „Made in Europe“-Bonus erfüllen. Hersteller, die mit ihren Produkten auf dieser Liste zu stehen wünschen, haben ggü. der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) die europ. (EWR und Schweiz) Wertschöpfung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nachzuweisen (§ 6 Abs. 10 EAG-IZV).
Weitere Informationen:
Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche oder einer Fläche im Grünland erhalten einen Abschlag von 25 % auf den Fördersatz (§ 6 Abs. 1 EAG-IZV).
Ausnahmen (§ 6 Abs. 2 & 3 EAG-IZV):
Erforderliche Informationen/Unterlagen im Zuge der Antragstellung (§ 9 EAG-IZV):
Bei Agri-Photovoltaikanlagen (§ 6 Abs. 3 EAG-IZV) sowie innovativen Agri-Photovoltaikanlagen (§ 6 Abs. 5 Z 5 EAG-IZV):
Ablauf der Antragstellung:
Für eine erfolgreiche Ausschüttung einer Förderung müssen gesetzlich festgelegte Inbetriebnahmefristen eingehalten werden.
Wichtig: Eine Fristverlängerung kann nur innerhalb einer laufenden Frist beantragt werden, wenn die Verzögerung für eine Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist (§ 55 Abs. 8 EAG und § 56 Abs. 14 EAG).
Fristverlängerungen sind bei der Förderstelle zu beantragen: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Allgemeine Rechtsgrundlage:
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (EAG-IZV) – Förderverordnung: