Mobile carousel1
Basic Carousel

E-Wirtschaftsgesetz: Spitzenkappung gilt nur für neue PV-Anlagen, nicht für alte

Die Leistung neuer Photovoltaik-Anlagen soll statisch auf 60 Prozent geregelt werden. Ab 2028 ist eine dynamische Einspeisung über 60 Prozent vorgesehen.

Die im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgesehene Spitzenkappung für PV-Anlagen soll es laut Branchenverband Photovoltaic Austria nur für neue Anlagen geben. Demnach sollen die Einspeisespitzen bei allen neuen PV-Anlagen auf 60 Prozent der Modulleistung gekappt werden. Möglich ist das über eine Einstellung am Wechselrichter. Für bestehende Anlagen sei im Gesetz keine Spitzenkappung vorgesehen, so der Branchenverband zur APA.