Der Umbau des österreichischen Strommarktsystems läuft nach dem Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) auf Hochtouren. Die Regulierungsbehörde E-Control legte auf Basis des Gesetzes nun die Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren vor, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen. Die Behörde definiert darin unter anderem, wann Batteriespeicher keine Netzgebühren zahlen müssen. Neu ist auch ein Netzgebührenrabatt für die nachfrageschwachen Nachtstunden im Winter.
Der am Montag veröffentlichte Entwurf zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung ist noch nicht endgültig. Bis 24. Juli sammelt die E-Control noch Stellungnahmen zu ihrem Begutachtungsentwurf und am 14. Juli veranstaltet die Behörde eine Fachtagung. Nach Erlass der Grundsatzverordnung legt die E-Control im Herbst in einer weiteren Verordnung dann die Höhe der Gebühren fest.
PV-Branche sieht Fortschritt
Die Geschäftsführerin der PV Austria, Vera Immitzer, sagte am Dienstag zur APA, es gebe Verbesserungen gegenüber der Marktkonsultation im Frühjahr, man müsse sich aber noch ansehen, wie sich einzelne Punkte im Detail auswirken.