Stromspeicher werden bei der PV-Anlagen immer häufiger mitgedacht. Rechtlich sind sie aber kein bloßes Zubehör. ELEKTRO|branche hat mit RA Peter Schöppl über Haftung, Aufstellort und Versicherungsschutz gesprochen.
ELEKTRO|branche: Herr Mag. Schöppl, warum ist der Batteriespeicher bei PV-Anlagen rechtlich ein eigenes Thema?
Peter Schöppl: Weil mit dem Speicher aus einer Erzeugungsanlage ein deutlich komplexeres Energiesystem wird. Bei der PV-Anlage stehen oft Module, Unterkonstruktion, Leitungsführung und Wechselrichter im Vordergrund. Kommt ein Speicher dazu, erweitert sich der Pflichtenkreis: gespeicherte elektrische Energie, Aufstellbedingungen, Temperatur, Brandschutz, Kommunikation zwischen den Komponenten, Schutzkonzepte und das Verhalten der Anlage im Störfall.
Rechtlich ist entscheidend: Der Speicher ist nicht einfach ein Zusatzgerät, das man neben den Wechselrichter stellt. Er muss zum Gebäude, zur PV-Anlage, zum Nutzungsverhalten und zu den Schutzsystemen passen. Wird ein Speicher falsch dimensioniert, an einem ungeeigneten Ort aufgestellt oder entgegen Herstellerangaben angeschlossen, kann die Anlage zunächst funktionieren, aber trotzdem mangelhaft sein.
Tagesaktuelle Themen, die bereits am 29. Oktober im Intensiv-Seminar “Know Your Rights” behandelt werden:
- Haftungsfallen bei Batteriespeichern
- ÖNORM M 7778 “Montage(planung) von Photovoltaikmodulen”, die offiziell seit 15. September in Begutachtung ist, und was Errichter künftig beachten müssen.
- Inhalte der ÖNORM B 3418 “Schneeschutz”, die voraussichtlich ab 1. Oktober offiziell in Begutachtung geht.
- Gewährleistung bei Energiemanagementsystemen: Aktuelle Rechtsfragen – insbesondere was diese leisten müssen.